Beamte ohne Streikrecht
Ihr Kommentar beginnt mit der Bemerkung, dass den Beamten in NRW in den letzten Jahren finanziell eine Menge zugemutet worden sei. Darüber kann ich als Angestellter im öffentlichen Dienst nur müde lächeln oder mich aufregen. So wie ich wurden Anfang der 90er Jahre viele fertig ausgebildete Lehrer nicht gebraucht, und als wir dann später angestellt wurden, waren wir „zu alt” (über 35 Jahre), um verbeamtet zu werden. Fünf Jahre nach meiner Einstellung wurden dann alle Mangelfachlehrer (wozu ich auch gehörte) plötzlich bis 45 Jahre verbeamtet, was aber nur für Neueinstellungen galt. Und auch heute wird jeder Referendar mit noch so schlechtem Examen mit Kusshand in den Beamtenstatus übernommen. Mein Einkommen ist bei gleicher Qualifikation aber um 500 Euro netto (!) geringer als das eines Beamten. Dies macht in den mir noch verbleibenden 15 Arbeitsjahren einen Nettoverlust von zirka 100 000 Euro gegenüber einem Beamten aus. Als Krönung wurde nun auch noch die Betriebsrente um über 25 Prozent gesenkt. Ich würde gerne auf mein Streikrecht verzichten, wenn ich dafür in allen anderen Bereichen mit den Beamten gleichgestellt wäre.
Dietmar Schömburg
47269 Duisburg
Rheinische Post, 28. November 2009, D6 Leserbriefe
Dem muss nichts hinzugefügt werden.
Gruß,
HaJo
Aktuell: Urteil zur Höchstaltersgrenze für Verbeamtung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der heutige Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger über das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Höchstaltersgrenze für die
Verbeamtung hat eine Menge Anfragen bei uns ausgelöst. Leider können die
meisten dieser Fragen noch nicht beantwortet werden. Mario Sandfort vom
Rechtsschutz der GEW-NRW und RA Alfred Bongard verweisen auf das von der
GEW in Auftrag gegebene Gutachten.
Ein Sonderfall sind die KollegInnen, die 2008 unterjährig eingestellt
worden sind. Sie müssen vor Ablauf der Jahresfrist ihre Klage einreichen.
GEW-Mitglieder sollen auf jeden Fall den für Mitglieder zugänglichen
Bereich im Internet der GEW-NRW nutzen. Alle Neuigkeiten würden dort
umgehend eingestellt.
Beigefügt erhaltet ihr ein MID mit der Begründung des Urteils in
aufbereiteter Form, das wir heute von Mario Sandfort bekommen haben, das
wir bei Bedarf auch an Nichtmitglieder weiterleiten.
Das MID und der Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger sind angehängt.
Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Merten
Stadtverband Köln
KStA_Lehrer hoffen auf Übernahme_170409.doc
Neue Entgelttabelle TV-L (ab 1.3.2009): http://www.gew-online.de/servlet/...
A - Z des TVL: www.gew-nrw.de/.../ABC.cfm
(GEW-NRW)
Publikationen zum Thema TV-L: Publikationen_TV-L.html
(GEW-Bund)
Angestellten-Newsletter der GEW Duisburg
Wichtige Informationen auf den Seiten der GEW (Bund)
(TVL
etc.) Broschüre "Informationen für Tarifbeschäftigte":
Informationen für Tarifbeschäftigte.pdf
Für Mitglieder - Anmeldung nicht vergessen - gibt es auf der Landesseite weitere Hintergrundinformationen:
weitere Info/Links zum Thema "Benachteiligung von angestellten Lehrern":