Rückgabe der Vorgriffsstunden

Nicht vergessen!

Bis zum 31. Oktober 07 kann die flexible Rückgabe der Vorgriffsstunden
unter
VorFlex online beantragt werden.

Die Frist ist um einen Monat bis zum 30. November 2007 verlängert worden.

 

Hallo,

anbei die Einladung zu Veranstaltungen des GEW-Bezirks Düsseldorf zur Rückgabe der Vorgriffsstunde. 
Die Veranstaltungen in Viersen und in Krefeld werde ich durchführen.

Gruß,
Agatha Weber


Download dieser Einladung als PDF-Datei hier: 2007_08_Vorgriffsstunde_West.pdf

PowerPoint-Präsentation zum Thema: VorgriffsstundeGEW.pps (365 kB)

Foliensatz (von Agartha) zum Thema: VorgriffsstFlexialleSchulf07Folien.doc


Rückgabe der Vorgriffsstunden

An die
Leiterinnen und Leiter
der Schulen in NRW

An die Lehrerinnen und Lehrer durch die Schulleitung



Flexibilisierung der Rückgabe der Vorgriffsstunden
Verabredung zwischen dem MSW, der GEW und den anderen Lehrerorganisationen



Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zwischen der GEW, dem Schulministerium und den weiteren Lehrerorganisationen ist verbindlich verabredet worden, dass Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen das Angebot erhalten, die Rückgabe ihrer sogenannten Vorgriffsstunden, zusätzlich zu der derzeit geltenden Regelung, auch flexibel in Anspruch zu nehmen.

Diese Verabredung wurde in einer von Barbara Sommer, dem GEW Vorsitzenden Andreas Meyer-Lauber und den Vorsitzenden der weiteren Lehrerorganisationen unterzeichneten gemeinsamen Erklärung getroffen. Der Anlage zu dieser Mail entnehmen Sie bitte den Text der Erklärung und ein Informationsblatt.

Zum Hintergrund:

Lehrerinnen und Lehrer waren in den Schuljahren von 1997/1998 bis zum ersten Halbjahr 2003/2004 verpflichtet worden, jeweils eine Stunde mehr zu unterrichten, als es ihrer Pflichtstundenzahl entsprach. Dieses "Guthaben" wird für Grundschulen und Berufskollegs ab dem Schuljahr 2008/2009, für Weiterbildungskollegs und Studienkollegs für ausländische Studierende ab dem Schuljahr 2010/2011 und für die übrigen Schulen ab dem Schuljahr 2009/2010 in Form einer Pflichtstundenermäßigung von einer Stunde pro Jahr zurückgezahlt.

Mit der neuen zusätzlichen Regelung erhalten Lehrerinnen und Lehrer nun die Möglichkeit, die Rückgabe der Vorgriffsstunden weitgehend frei zu gestalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer sich dafür entscheiden kann, in einem Schuljahr das komplette Guthaben an Vorgriffsstunden ermäßigt zu bekommen, statt eine Stunde weniger über mehrere Jahre zu verteilen.

Durch die Flexibilisierung wird der individuelle Anspruch auf Rückgewährung nicht in Frage gestellt. Es handelt sich hier um ein Angebot. Für Lehrerinnen und Lehrer, die dieses nicht in Anspruch nehmen wollen, bleibt es selbstverständlich bei dem derzeit in der Verordnung vorgesehenen Ausgleich.

Für die GEW war wesentlich, dass durch die nun verabredete Flexibilisierung der Rückgabe der Vorgriffsstunden ab dem Schuljahr 2010/2011 mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer gegeben sind.

Die folgenden Links ermöglichen den Download der Texte.

Gemeinsame Erklärung:
http://gew-nrw.de/binarydata/download/mswf/Flexibilisierung_Erklaerung.pdf

Informationsblatt:
http://gew-nrw.de/binarydata/download/mswf/Flexibilisierung_Infos.pdf

Gemeinsame Pressemitteilung:
http://gew-nrw.de/binarydata/download/mswf/Flexibilisierung_PM_02.pdf


Mit freundlichem Gruß
Michael Schulte
GEW NRW - Geschäftsführer
Tel: 0 201 / 29 40 313
Fax: 0 201 / 29 40 334
Post: Nünningstr. 11; 45 141 Essen


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